Anmeldung zum Kurs

Wer tanzen kann, ist besser dran!
Für Jugendliche ab 14 Jahre mit Vorkenntnissen ist der Einstieg jederzeit möglich. Wenn Tänze wie Disco-Fox, Jive, Wiener Walzer, Cha Cha Cha, Foxtrott, etc. keine "Böhmischen Dörfer" für dich sind, dann bist du hier genau richtig.
Gerade Tanzen ist ja kein einmaliges Ereignis, sondern lässt sich immer wieder fortsetzen. Wie wäre es mit tanzen und entspannen in geselliger Atmosphäre?
Hast Du Lust bekommen? Wir haben bestimmt die passende Gruppe für dich.
Zum Ausprobieren einfach jederzeit unverbindlich eine kostenlose Probestunde buchen, wo Freunde natürlich auch gerne gesehen sind! Wenn mehrere Leute kommen, bitte für jede Person einen Platz buchen.
Mit diesem Formular können Sie sich online zu dem gelisteten Kurs anmelden. Nach erfolgreicher Eingabe aller Daten wird die Anmeldung per E-Mail an unsere Tanzschule versendet.

Ihre Wahl

Art der Anmeldung:
Anmeldung für Singles
Kurs:
Jugend Level 4
Gruppe:
Jugendliche
Wunschtermin:
Donnerstag, Einstieg jederzeit möglich, 17:15 - 18:30 Uhr Jugend Level 4 (fortlaufend)

Anmeldung

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Beitrag

Anmeldende(r)

AGB | Tanzhaus Hesse GmbH

 

1. Teilnehmenden werden während der Öffnungszeiten, gegen den vereinbarten Beitrag, folgende Leistungen gewährt:

Eine Buchung/Anmeldung ist verbindlich.

 

2. Änderungen der Termine und Angebote bleiben vorbehalten.

Eine Abmeldung/Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit in Textform oder über den "Kündigungs-Button" im Mitgliederbereich möglich.

 

Für Verträge vor dem 01.03.2022 gilt:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der gewählten Vertragslaufzeit, sofern nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Vertragsende gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

 

Für Verträge ab dem 01.03.2022 gilt:

Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

 

3. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde.

Der Beitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Es wird auch dann fällig, wenn die Person am Unterricht nicht teilnimmt. Für versäumte Unterrichtsstunden durch eine teilnehmende Person besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Ermäßigung des Beitrags.

 

4. Zahlungsweise

Probe-Monatsvertrag:

Für einen Monat Tanz-Spaß zum Ausprobieren.

Vorkasse durch einmalige Bar-, EC-Zahlung oder einmaliges SEPA-Lastschriftmandat.

 

Mitgliedsvertrag:

Der Beitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat fällig. Die Grundvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag nach drei Monaten automatisch jeweils um einen Monat.

 

Für Spezial-Kurse im Bereich Trend-& Szene-Tänze:

Vorkasse durch einmalige Bar-, EC-Zahlung oder einmaliges SEPA-Lastschriftmandat. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kurs-Beiträge. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Gutschriften für die Teilnahme an anderen Kursen zu erteilen. Hierauf besteht aber grundsätzlich kein Anspruch. Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn der Kurs aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht besucht werden kann. Diese Gutschrift kann auf eine andere Person übertragen werden.

 

5. Änderungen des Namens einer teilnehmenden Person, der Adresse und/oder der Bankverbindung sind dem Tanzhaus Hesse & Hädrich unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.

 

6. Die jährliche Öffnungszeit beträgt mindestens 38 Unterrichtswochen. An Feiertagen und am 30. April findet kein Unterricht statt.

 

7. Bei einer Betriebsunterbrechung durch höhere Gewalt werden die Tanzstunden mittels digitaler Unterrichtsformen angeboten.

 

8. Hinweis nach Datenschutzverordnung: Mit der Anmeldung wird die Zustimmung erteilt, dass ein Foto für die Mitgliedskarte aufgenommen, gedruckt und gespeichert werden darf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tanzhaus Hesse GmbH Daten, die sich aus dem Vertrag ergeben, in erforderlichem Umfang unter Beachtung der DSGVO erhebt, verarbeitet, nutzt und löscht. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.tanzhaus-hh.de zu finden.

 

9. Foto- und Aufzeichnungsverbot | Bild- und Tonrechte

Im Interesse der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes aller Teilnehmenden und der Lehrkraft ist es Teilnehmenden und Begleitpersonen untersagt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung aller übrigen Teilnehmenden und der Lehrkraft Fotos oder andere technische Aufzeichnungen gleich welcher Art im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Kurs anzufertigen oder anfertigen zu lassen oder gar in sozialen oder sonstigen Medien zu verbreiten. Sämtliche Bild- und Tonrechte an jeglichen Aufzeichnungen stehen der Tanzhaus Hesse GmbH unentgeltlich zu. Das beinhaltet auch das Recht, Kopien davon anzufertigen und die Löschung solcher Aufzeichnungen zu verlangen oder vorzunehmen. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.tanzhaus-hh.de zu finden.

 

10. Widerrufsrecht

Es besteht das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag/die Anmeldung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tanzhaus Hesse GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Vertrag/die Anmeldung widerrufen wird, werden alle Zahlungen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wurden innerhalb der Widerrufsfrist Dienstleistungen/Tanzunterrichtszeiten in Anspruch genommen, ist uns dafür ein angemessener Betrag zu zahlen. Der zu zahlende Anteil ergibt sich im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Zahlungen.

Hier geht es zu den weiteren Infos.
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